Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein wegweisendes Urteil zur Handhabung von Gutschein-Vergütungen gefällt. Damit werden neue Grundsätze zur Unterscheidung von Sach- und Barlohn bestimmt. Bislang durften Gutscheine an Mitarbeiter keine konkreten Geld-Nennwerte enthalten, um steuer- und sozialabgabenfrei eingesetzt zu werden.
Nun jedoch gilt: Bis zu einem Nennwert von monatlich 44 Euro gelten Gutscheine für Mitarbeiter als steuerbefreiter Sachlohn. Angestellte regelmäßig und effektiv zu belohnen und zu motivieren ist dank der Urteile des BFH einfacher und bis zur Freigrenze ohne steuerrechtlichen Aufwand. Das Urteil dürfte vor allem alle Couponing-Anbieter wie etwa Groupon.de betreffen.