Seit dem 1. Mai müssen alle Amazon.deAmazon-Marketplace-Anbieter ihre Produkte billiger als anderswo anbieten, also auch im Vergleich zum eigenen Onlineshop. Das hat zu erheblichem Unmut geführt und das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen (IR berichtete).
Das ZVAB, das Zentrale Verzeichnis Antiquarischer Bücher, hat nun beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen diese Forderung nach Preisparität erwirkt. In der Pressemitteilung wird der Schritt wie folgt begründet: “Die Einführung der Preisparität tangiert auch das ZVAB: Viele der Antiquare, die ihre Bücher auf ZVAB.com verkaufen, sind auch Marketplace-Anbieter. Nun müssen sie ihre Preise anpassen und dafür sorgen, dass der Gesamtpreis eines Buches inklusive Versandkosten auf ZVAB.com nicht unter dem Preis im Marketplace liegt. Das ZVAB sieht hier einen massiven Eingriff in die Rechte der Händler, gegen den es auf dem Rechtsweg vorgeht.”
Das Landgericht München I hat dem Antrag des ZVAB auf eine einstweilige Verfügung gegen die Forderung nach Preisparität stattgegeben (Az 370 7636/10) und untersagt dieses Preisdiktat. In der Preisparitäts-Klausel sieht das Gericht eine wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungsklausel, die gemäß § 1GWB unzulässig ist.
Man darf auf die Reaktion seitens Amazons und anderer Online-Händler gespannt sein.