Elektronischer Personalausweis: wichtig für Shopanbieter

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So langsam kommt der Elektronische Personalausweis, auch “e-Perso” genannt, in die Gänge. Offizieller Start ist am 1. November 2010, doch kommerzielle Interessenten wie Shopanbieter können schon seit dem 4. Mai Berechtigungszertifikate beantragen.

Merkblatt zur Anforderung von Berechtigungszertifikaten



Solch ein Berechtigungszertifikat ist dann nötig, wenn ein Unternehmen die Felder des Ausweises auslesen möchte, beispielsweise zur Feststellung des Alters eines Kunden. Das Zertifikat enthält Daten zur Verifizierung des Anbieters sowie die Information, welche Datenfelder der eID er auslesen darf. Diese Vorkehrung gegen Missbrauch kann relevant sein, wenn der Inhaber das Alter, den Namen oder gar die Adresse eines e-Perso-Besitzers auslesen möchte, um sie in seine EDV-Systeme einzuspeisen.

Die Zentrale Vergabestelle für Berechtigungszertifikate sieht im E-Business eine wichtige Zielgruppe für diese Bescheinigungen. Diese Behörde bietet auch ein Merkblatt im PDF-Format an. Interessenten können die Antragsformulare per Mail bei Herr Wolter, npa@bva.bund.de, anfordern. Bürger sollen sich auf der Informationsplattform Personalausweisportal.de über den neuen Ausweis-Service informieren.

Offizielle Website zum Elektronischen Personalausweis

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