Nach dem Versandkostenurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) eine Reform des Retourenrechts in Deutschland gefordert. Hintergrund ist die Tatsache, dass nach dem Urteil deutsche Kunden grundsätzlich keine Versandkosten zahlen müssen, wenn Sie ihr Widerrufsrechts nutzen und die Ware vollständig an das Versandunternehmen zurücksenden.
In dem Ausgangsverfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage zu klären, ob Verbraucher nach deutschem Recht die Versandkosten einer solchen Bestellung tragen müssen. Anders als in den europäischen Nachbarländern müssen sie nämlich hierzulande grundsätzlich keine Rücksendekosten übernehmen – Ausnahme sind Kleinbestellungen unter 40 Euro. Der EuGH hat nun entschieden, dass nach Europarecht Verbrauchern bei einer Retoure lediglich die Rücksendekosten auferlegt werden können.
“Durch seine Auswirkungen gerätdas ausbalancierte deutsche System in Ungleichgewicht”, wendet der Hauptgeschäftsführer des BVH ein. “Der Gesetzgeber muss daher nun das deutsche Rückgaberecht an das Europarecht anpassen, damit Versandunternehmen Verbrauchern wie in den europäischen Nachbarländern Rücksendekosten berechnen können. Auf diese Weise kann einem Missbrauch des Retourenrechts in Deutschland vorgebeugt werden.“
Shopbetreiber sollten beachten: Die vom EuGH verordnete Hinsende-Kostenerstattung gilt nur bei kompletter Rücksendung!