Eine Änderung der geplanten EU-Richtlinie (Verbrauchervertragsrichtlinie) will Händler zwingen, ihre Waren in allen 27 Ländern anzubieten. Das wird dann besonders spannend, da die zuvor damit verbundene Initiative, das Fernabsatzrecht in der EU zu vereinheitlichen (Vollharmonisierung), wohl als gescheitert betrachtet werden muss, was nicht zuletzt auf den Widerstand Deutschlands zurückzuführen ist. Der aktuelle ECC-Rechtstipp von Rolf Becker beschäftigt sich ausführlich mit diesem Thema und gibt entsprechende Empfehlungen.
Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte Wienke & Becker in Köln. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker im Newsletter des ECC Handel aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
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