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Schleswig-Holstein will den Einsatz von Social Plug-ins wie den „Like“-Button von Facebook verbieten

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Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer Thilo Weichert meint es ernst: Bis Ende September müssen Website-Betreiber im nördlichsten deutschen Bundesland ihre Fanpages bei Facebook und Social Plugins wie den “Like”-Button auf ihren Websites entfernen. Andernfalls droht ihnen ein Bußgeldverfahren. Die maximale Bußgeldhöhe liegt nach Angaben des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) bei 50.000 Euro. Das ULD ist eine offizielle Dienststelle des Landes Schleswig-Holstein.

Das Amt mit Sitz in Kiel begründet sein Vorgehen mit dem Telemediengesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig Holstein. ULD-Chef Weichert stößt sich vor allem an der so genannten Reichweitenanalyse: “Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots… Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird… Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht”, insbesondere dem Schutz personenbezogener Daten.

Für die Kieler Datenschützer ist der aktuelle Vorstoß “nur der Anfang einer weitergehenden datenschutzrechtlichen Analyse von Facebook-Anwendungen”.

Weitere Informationen aus dem entsprechenden Online-Artikel in W&V finden Sie HIER.

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