Unerwünschte Geschenke vermeiden: Amazons neueste Patentschrift

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Die US-Zeitung “Washington Post” hat die 25-seitige Amazon-Patentschrift 7831439, eingereicht im November 2010 von Jeff Bezos und Colin Bryar, entdeckt, und Heise online berichtete mit als erste darüber. Kernthema der Patentschrift: Schutz vor nicht gewünschten Geschenken – ungewollte Geschenke sollen erst gar nicht beim Beschenkten ankommen.



Der Empfänger erhält stattdessen gleich eine Gutschrift. Derjenige, der das Präsent ausgesucht soll auch gar nicht mitbekommen, dass seine Lieferung nie losgeschickt wurde. Der „Geschenkeschutz“ funktioniert aber nur dann, wenn der Empfänger seine Listen mit den nicht gewünschten Artikeln pflegt und der Schenkende sein Präsent über Amazon bestellt.



Der Hintergrund betrifft ein reales Problem: Es geht es Amazon bei dem Patent wohl vor allem darum, die Rücksendekosten von online bestellten Präsenten zu minimieren. Bis zu 30% der im Internet erworbenen Geschenke werden zurückgesendet. Diese müssen oft aufgearbeitet und neu verpackt werden, bevor sie zum Wiederverkauf bereitstehen. Fast jede fünfte Rücksendung im ITK-Online-Handel ist nicht mehr zu gebrauchen, ergab eine Umfrage unter Etailern. Bei den aufgearbeiteten Produkten muss der Händler einen Preisabschlag verschmerzen, da es sich ja nicht mehr um Neuware handelt.



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