BGH-Urteil: eBay muss illegale Artikel entfernen

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Machen Markeninhaber das Unternehmen eBay auf ein illegales Produkt auf dem Online-Marktplatz eBay aufmerksam, so muss dieses entfernt werden. Nicht preisgeben muss eBay jedoch Namen und Anschrift, so ein offizielles Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH).

Zudem hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden, dass eBay keine Unterlassungserklärung für zukünftige Fälle abgeben muss.

Auslöser des Prozesses war der Verkauf gefälschter Marken-Parfüms der Firma „Davidoff“ auf dem Online-Marktplatz eBay. Es wurde der Duft „Davidoff Echo“ (offizieller Name des Markeninhabers) unter der Bezeichnung „Echo von Davidoff“ offeriert.

Der Markenrechtsinhaber wies eBay darauf hin und forderte, dass die Versteigerungen von der Plattform entfernt werden. Auch verlangte der Lizenzeigner eine Unterlassungserklärung von eBay sowie die Herausgabe der Verkäufer-Informationen. eBay reagierte in kürzester Zeit und stoppte die Auktionen des gefälschten Duftes.

(Die Redaktion dankt Onlinemarktplatz.de für Informationen.)

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