Google hat am Dienstag, den 10. August, bekanntgegeben, seinen Kartendienst Google StreetView für die 20 größten deutschen Städte noch im Lauf dieses Jahres zu starten. Bei diesem Werbeträger-Dienst – es wird stets Werbung eingeblendet – können Nutzer wie etwa Touristen ganze Straßenzüge virtuell erkunden.
In 23 Ländern ist StreetView bereits am Start. Hierzulande hatte der Dienst jedoch zu massiven Bedenken von Datenschützern geführt, nicht zuletzt seitens der Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). „Ich werde mir jetzt genau anschauen, ob sich das Verfahren in der Praxis bewährt“, sagte sie am Dienstag. Der Dienst dürfe erst dann freigeschaltet werden, „wenn sämtliche Widersprüche berücksichtigt sind.“.
Vier Wochen lang können Bürger bis zum 15. September gegen die Darstellung ihres Gebäudes oder bestimmter Details Einspruch erheben (siehe Links unten). Google will die Einsprüche unbürokratisch bearbeiten und vollständig berücksichtigen. Dann werden die gewünschten Details durch eine Art Milchglasscheiben-Effekt (opacity) unkenntlich gemacht.
„Was ist aber, wenn die Pizzeria im Erdgeschoss bei StreetView erscheinen will, der Bewohner im zweiten Stock [auch Mieter können Einspruch erheben, die Red.] aber nicht?“, fragte Konstantin von Notz, der netzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion. Er mahnte einen gesetzlichen Rahmen an. „Es müssen klare Regeln her.“
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) warnt allerdings vor einer steigenden Einbruchsgefahr. Dank der Bilder seien Verbrecher in der Lage, Gebäude und Grundstücke gefahrlos auszuspähen. Das Fotomaterial liefere aber keinen Aufschluss darüber, ob jemand zu Hause sei oder nicht.
Anschrift für Einsprüche: streetview-deutschland@google.com,
Musterbrief des Verbraucherministeriums: www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetView.html (ohne Gewähr)