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ZPÜ fordert 12 bis 36 Euro Kopierabgaben für Handys – M-Commerce in Gefahr?

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Auf Mobiltelefone drohen hohe Abgaben, die die Geräte verteuern würden. Darauf weist der Hightech-Verband BITKOM hin. Bis zu 36 Euro pro verkauftes Handy fordert aktuell die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), ein Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften. Damit soll die private Nutzung legaler Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden.

„Die Forderung der ZPÜ würde viele Geräte um 10 bis 20 Prozent verteuern“, kritisiert BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid (Vorstandssprecher von HP Deutschland). „Es wird außer Acht gelassen, dass auf Handys gespeicherte Inhalte größtenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgabenrelevant sind.“

Daher stellt die IT-Branche eine Urheberrechtsabgabe für Handys grundsätzlich in Frage. Ein weiterer Grund ist, dass Handys primär zum Telefonieren, für SMS und Schnappschüsse genutzt werden, nicht zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke.

Für Unverständnis sorgt in der Wirtschaft auch, dass die Forderungen der ZPÜ für Handys mit bis zu 36 Euro deutlich höher liegen als etwa für MP3-Player (5 Euro). Die Forderungen der ZPÜ unterscheiden sich je nach Leistungsfähigkeit der Geräte.

Standardhandys sollen mit einer Abgabe von 12 Euro belegt werden, Geräte mit berührungsempfindlichem Bildschirm (Touchscreen) je nach Speicherkapazität mit einer Abgabe von 16 oder 36 Euro.

Die ZPÜ

Die Gesellschafter der ZPÜ sind laut Wikipedia (Stand: 2011):

  • GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)

  • VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort)

  • VG Bild-Kunst (Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst)

  • VFF (Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH)

  • GWFF (Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH)

  • VGF (Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH)

  • GÜFA (Gesellschaft zur Übernahme und Wahrung von Filmaufführungsrechten mbH)

  • GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH)

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