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Ebay renoviert Widerrufsrecht für seine Händler

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Die verkürzte Widerrufsfrist von 14 Tagen , verbunden mit der Wertersatz-Möglichkeit, wird nun auch bei Ebay Realität. Ebay-Händlern fällt ein Stein vom Herzen.

Seit Jahren leben Händler bei Ebay mit dem Problem, dass die Widerrufsbelehrung nicht rechtzeitig an den Kunden gesendet wird, was zur Folge hat, dass sich die Widerrufsfrist auf einen Monat verlängert und ein Wertersatz mithin nicht möglich ist. nDas war für Händler wie Kunde unbefriedigend, obwohl beide nichts dafür können.

Nun hat Ebay Folgendes verlautbart:

“Ab dem 11. Juni 2010 tritt ein verändertes Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft. Gewerbliche Verkäufer können dann wie in herkömmlichen Online-Shops auch auf eBay ein 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht einräumen. eBay unterstützt seine gewerblichen Verkäufer bei der Umsetzung der geänderten Rechtslage.

Ab voraussichtlich Juli 2010 wird die in „Mein eBay“ hinterlegte bzw. im Verkaufsformular im Feld „Rücknahmebedingungen“ angegebene Widerrufs- und Rückgabebelehrung automatisch in die E-Mail zum Angebotsende integriert und so dem Käufer – wie vom Gesetzgeber verlangt – unverzüglich nach Transaktionsende in Textform mitgeteilt.

Gleichzeitig werden vom Gesetzgeber neue abmahnsichere Musterbelehrungen zur Verfügung gestellt, die Verkäufer auf dem eBay-Rechtsportal herunterladen können.

Weitere Informationen: http://sellerupdate.ebay.de/june2010/return-policy-update.html”

Zeitgleich gehen weitere Neuerungen an den Start, darunter auch ein neues Hilfsprogramm für das Einstellen mehrerer Angebote auf einmal. Sie sind auf der gleichen Webseite beschrieben.

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