Lästiger Elektroschrott: Warum ihn auch der Handyhändler zurücknehmen muss

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Das EU-Parlament hat beschlossen, dass Händler, die Elektrogeräte verkaufen, alle – auch andere – Elektrogeräte zurücknehmen müssen. Dem Handelsverband HDE geht diese Entscheidung zu weit.

Als verfehlt kritisierte am 4. Februar der Handelsverband HDE die vom EU-Parlament beschlossene generelle Rücknahmepflicht für alte Elektro-Kleingeräte. Die Abgeordneten hatten über die Neufassung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte abgestimmt. Danach sollen Händler, die Elektrogeräte verkaufen, generell alle Sorten alter Elektro-Kleingeräte zurücknehmen.

„Damit werden Einzelhändler für die Entsorgung von Geräten verantwortlich gemacht, die sie nicht selber in den Verkauf gebracht haben. In Zukunft müsste also zum Beispiel ein einfacher Handyshop Toaster, Rasierapparate, oder sogar quecksilberhaltige Energiesparlampen annehmen, lagern und entsorgen“, beschrieb HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth die Folgen.

„Diese generelle Rücknahmepflicht geht zu weit. Sinnvoller wäre es gewesen, die Händler zu verpflichten, Produkte gleicher Art bei Kauf eines neuen Geräts zurück zu nehmen. Außerdem fehlt eine Ausnahmeregelung für den Erhalt bestehender Rücknahmesysteme.“

Der deutsche Einzelhandel unterstütze die vom EU-Parlament gewollte Anhebung der Sammel- und Recyclingvorgaben für Elektro-Altgeräte. Dies leiste einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Nachhaltigkeit der europäischen Wirtschaft. „Aber das lässt sich ohne eine generelle Rücknahmepflicht für den Handel erreichen“, so Genth. In Deutschland könnten die Verbraucher ihre alten Föne und Wasserkocher problemlos entsorgen.

„Es gibt mit den Recyclinghöfen ein funktionierendes Rücknahmesystem bei den Kommunen und viele Händler nehmen diesen E-Schrott auch ohne Gesetzeszwang freiwillig zurück“, sagte Genth. Gute Verwertungs- und Recyclingquoten würden zudem beweisen, dass die Systeme bestens funktionieren.

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