„Wir appellieren an die Bundesregierung, das Einkaufen im Internet nicht zu erschweren“, sagte am 2. Februar in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE. Er zeigte sich besorgt wegen der anstehenden Anhörung im Bundesjustizministerium, die sich mit dem Referentenentwurf zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr beschäftigt.
Kritisch sehe der Einzelhandel die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene sogenannte ‚Button-Lösung’, sagte Genth. Danach soll ein Vertrag beim Einkauf im Internet nur dann zustande kommen, wenn der Käufer mit einem zusätzlichen Button bestätigt, dass ihm die Kostenpflichtigkeit der Leistung bewusst ist. Das soll dem Schutz vor Kostenfallen im World Wide Web dienen.
„Kostenfallen im Internet beschädigen das Vertrauen des Verbrauchers in den Internetvertrieb und schaden damit auch dem Online-Handel. Der HDE unterstützt daher das Ziel der Bundesregierung, solche Praktiken einzuschränken“, bekräftigte Genth. „Aber die geplante ‚Button-Lösung’ ist für den Einzelhandel im Internet der falsche Weg. Zum Schutz der Verbraucher reichen die bereits bestehenden Regelungen aus. Denn schon heute muss der Internetanbieter sicherstellen, dass der Kunde bei Abgabe der Bestellung den Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Leistung zur Kenntnis genommen hat.“
„Nicht versierte Internetnutzer kapitulieren bereits jetzt manchmal vor den zahlreichen, gesetzlich vorgeschriebenen Eingabeaufforderungen beim Online-Einkauf und brechen den Bestellvorgang ab“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer. „Die ‚Button-Lösung’ stellt eine zusätzliche Hürde dar. Sie würde den Verbrauchern den Einkauf im Netz unnötig erschweren. Und gerade kleinere Händler würde die erforderlich werdende Umgestaltung ihrer Internetseite zudem finanziell belasten.“