US-Gericht stoppt Googles Buchkopierpläne

This is an archived article - we have removed images and other assets but have left the text unchanged for your reference

Ein Richter in den USA hat die Absichten Googles, alle Bücher in den USA einzuscannen, vorerst vereitelt. Doch das ist noch nicht das Ende vom Lied. Der Kampf der deutschen Verlage und Urheber gegen den Suchmaschinenriesen geht weiter.

Hier der Kommentar der Verwertungsgesellschaft WORT, die ähnlich wie die GEMA die Rechte von deutschen Verlagen und Urhebern in aller Welt vertritt.

>>Zurückweisung des Google-Vergleichs ist ein Erfolg für das Urheberrecht

München, 23.03.11 – Die VG WORT begrüßt die lang erwartete Entscheidung des New Yorker Gerichts von gestern, mit der der Vergleich zwischen Google und US-amerikanischen Autoren- und

Verlegerverbänden zurückgewiesen wurde.

Der Vergleichsvorschlag war von verschiedenen Seiten stark kritisiert worden. Rund 6.800 Rechteinhaber hatten die Möglichkeit des „opt-out“ genutzt, und über 500 Einsprüche waren bei Gericht eingereicht worden. Die VG WORT hatte sich zuletzt noch im Februar und im März 2011 in zwei Briefen an das Gericht gewandt. Sie hat insbesondere darauf hingewiesen, dass es den Rechteinhabern und der VG WORT nicht zugemutet werden könne, die Rechte aufgrund des vorgeschlagenen Vergleichs mit ganz erheblichem Verwaltungsaufwand innerhalb der bestehenden Fristen geltend zu machen, da zu diesem Zeitpunkt noch völlig unklar war, ob der Vergleich überhaupt gebilligt wird.

Der zuständige Richter Denny Chin entschied, dass der vorliegende Vergleichsvorschlag nicht

fair, adequate and reasonable” ist. Die Entscheidung des Richters beruhte unter anderem darauf,

dass die einschlägigen Urheberrechtsfragen nicht im Rahmen eines Vergleichs, sondern durch den

Gesetzgeber entschieden werden sollten. Zudem hatte Richter Chin erhebliche Bedenken, dass der

Vergleichsvorschlag Nutzungen durch Google erlaubte, ohne dass zuvor die Einwilligung der Urheber notwendig gewesen wäre. Außerdem sei es problematisch, dass der Vergleich – auch in seiner geänderten Fassung – ausländische Werke erfasste. Er nahm ausdrücklich Bezug auf Einwände, die von Seiten der Bundesregierung, deutscher Rechteinhaber und der VG WORT vorgetragen worden waren.

Am Ende betonte Richter Chin, dass ein Vergleich deutlich bessere Chancen habe, seitens des Gerichts gebilligt zu werden, wenn Autoren und Verlage sich durch ein gezieltes „opt-in“ an der

Vereinbarung beteiligen könnten, und nicht wie bisher automatisch an dem Verfahren beteiligt

seien, wenn sie nicht explizit widersprechen. Eine sogenannte „status conference“ mit den Parteien

des Rechtsstreits soll am 25. April 2011 stattfinden und wird voraussichtlich Aufschluss über das

weitere Verfahren geben.

VG WORT-Vorstand Dr. Robert Staats bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als großen Erfolg für das Urheberrecht. Dies bedeute aber nicht, dass das Urheberrecht grundsätzlich Digitalisierungsvorhaben von Bibliotheken entgegenstehe. Voraussetzung sei, dass die rechtlichen Vorgaben gewahrt blieben. Das gelte auch im Hinblick auf die Nutzung von verwaisten Werken, bei

denen der Rechteinhaber unbekannt sei, oder bei vergriffenen Werken, die nicht mehr kommerziell

verwertet werden.

Hier sei es Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen

derartige Werke zugänglich gemacht werden könnten. „Die VG WORT hat – gemeinsam

mit Bibliotheken und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels – entsprechende Regelungsvorschläge erarbeitet. Es ist zu hoffen, dass diese im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu einem ‚Dritten Korb‘ aufgegriffen werden“, betonte Dr. Staats.

Hintergrund und Geschichte

Google wurde im Jahr 2005 von Autoren- und Verlegerverbänden verklagt, nachdem es massenweise Bücherbestände aus amerikanischen Bibliotheken digitalisiert hatte. Im Herbst 2008 hatten sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt, der dem zuständigen Gericht in New York zur Genehmigung vorgelegt wurde. Nachdem es zu erheblichen Einwänden gegenüber dem ursprünglichen Vergleichsvorschlag gekommen war, legten die Parteien im November 2009 einen veränderten Vergleichsvorschlag bei Gericht vor, über dessen Angemessenheit jetzt entschieden wurde.<<

Soweit die Erklärung von VG Wort. Es steht zu hoffen, dass Google sich mit seiner Opt-out-Strategie nicht durchsetzt, denn sonst dürfte der weltweite Online-Buchhandel erhebliche Umsatzeinbußen erleiden.

Read More

Subscribe to our email community

Created with Sketch.
Receive the latest news
Created with Sketch.
Be the first to hear about our research
Created with Sketch.
Get VIP access to our events
DOWNLOAD OUR NEW REPORT

France luxury 2025

The InternetRetailing France Luxury 2025 report explores customer attitudes, shopping habits and luxury retail in France.